§ 1: Allgemeine Bestimmungen
§ 2: Preise, Zahlungsbedingungen und Aufrechnung
§ 3: Eigentumsvorbehalt
§ 4: fristen zu Lieferungen; Verzug
§ 5: Gefahrübergang
§ 6: Aufstellung und Montage
§ 7: Entgegennahme
§ 8: Sachmängel
Für Sachmängel hafte der Lieferer wie folgt:
§ 9: Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel
§ 10: Erfüllungsvorbehalt
§ 11: Unmöglichkeit; Vertragsanpassung
§ 12: sonstige Schadensersatzansprüche
§ 13: Gerichtsstand und anwendbares Recht
§ 14: Verbindlichkeit des Vertrages
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.